Fotografie des Gemäldes Urteil des Paris aus der Werkstatt Lucas Cranachs d. Ä.
Urheber*in der Fotografie: Max J. Friedländer (?)
Entstehungszeit der Aufnahme: 1936 (?)
Technische Angaben: s/w-Abzug, 19,5 x 29 cm
Provenienz: evtl. 1993 im Rahmen des Nachlasses von Paul Schubring in die Sammlung aufgenommen.
Inventarnummer: nicht vorhanden
Kommentar:
Das Objekt dieses Monats – die Fotografie eines Gemäldes – fällt in der Fotosammlung des Kunsthistorischen Instituts durch seine schlichte Präsentation auf: eine lose Aufnahme, weder auf Karton montiert noch mit Inventarnummer oder Beschriftung auf der Vorderseite versehen. Erst ein Blick auf die Rückseite enthüllt Hinweise zur Einordnung und Provenienz. Vorzufinden ist die handschriftliche Abschrift eines Gutachtens von Max J. Friedländer (1867-1958), deutsch-niederländischer Kunsthistoriker mit Schwerpunkt auf altniederländischer und altdeutscher Malerei und Graphik.[1] Datiert ist die Schrift auf das Jahr 1936. Sie gibt Auskunft über das fotografierte Gemälde: es handelt sich um das Urteil des Paris, ein Werk, welches der Werkstatt Lucas Cranachs dem Älteren zugeschrieben wird.[2] Erwähnt wird nicht nur der außergewöhnlich gute Erhaltungszustand des Gemäldes, sondern auch eine Datierung auf etwa 1525. Trotz wertvoller Hinweise zur Datierung und Zuschreibung, bleibt der Ursprung des Gutachtens rätselhaft.
Ebenso wie Cranachs Gemälde wird auch das originale Gutachten seit 1949 im Archiv des Museums zu Allerheiligen in Schaffhausen aufbewahrt.[3] Bis 1949 befand sich das Urteil des Paris in deutschem Privatbesitz und wurde anschließend über den damaligen Kunsthandel Fehse & Peyer (Basel) durch die Peyersche Tobias Stimmer-Stiftung erworben.[4] Das Gutachten lag dem Baseler Kunsthandel in Form eines Briefes vor.[5] Auch die Expertise von 1950 [6], die im Zuge des Ankaufs des Museums angefertigt wurde, bestätigt, dass der Brief Friedländers Teil der Verkaufsunterlagen war. Möglich ist, dass das Gutachten ebendiesem Zwecke dienen sollte; zur kunsthistorischen Einordnung und Legitimation des Werks im Kontext eines Verkaufs.
Doch wie gelangte die fotografische Reproduktion des Gemäldes nun an das Kunsthistorische Institut in Bonn? Vermutet wird, dass sich die Fotografie im Nachlass des Kunsthistorikers Paul Schubring (1869–1935) befand, einem Experten für italienische Kunst des 14. und 15. Jahrhunderts.[7] Um 1938/39 kamen erste Teile dieses Nachlasses an das KHI: 7.000 Fotografien italienischer Kunst. 1993 folgten weitere Anteile – sowohl Alben als auch lose Abzüge, die bisher weitestgehend ungeordnet sind.[8] Die vorliegende Aufnahme befand sich in einem Karton, der mit „Nachlass Schubring“ beschriftet war. Es ist anzunehmen, dass sich die lose Fotografie ohne Inventarnummer im zweiten Konvolut der 90er Jahre befand.
Schubring, obwohl er in Bonn-Bad Godesberg geboren wurde, lehrte nie selbst an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, pflegte jedoch eine Freundschaft zu Paul Clemen (1866–1847), Professor für Kunstgeschichte in Bonn.[9] Es ist anzunehmen, dass sein Nachlass auf diese Weise an das Bonner Institut gelangte.[10]
Weiterhin ungeklärt bleibt jedoch, wie eine Fotografie eines Cranach-Gemäldes aus dem Umfeld Friedländers in den Nachlass Paul Schubrings gekommen sein könnte. Besonders auffällig ist hier die zeitliche Diskrepanz: Schubring verstarb 1935, das Gutachten ist jedoch auf 1936 datiert. Es liegt nahe, dass es sich bei dem Positiv in der Fotosammlung des KHIs um einen späteren Abzug handelt, auf dessen Rückseite die Abschrift des Gutachtens nachträglich ergänzt wurde. Eine direkte Verbindung zwischen Friedländer und Schubring ist bislang nicht offenkundig, auch ihre jeweiligen Forschungsschwerpunkte zeigen keine aufschlussreichen Überschneidungen. Dennoch verweist diese Nähe zweier kunsthistorischer Kontexte – Sammlung und Expertise – auf die vielschichtigen Wege, über die solche Objekte in institutionelle Bestände gelangen können. Zudem wird deutlich, dass ein Dokument, welches zunächst wie eine bloße Reproduktion eines Kunstwerks erscheint, tiefere Einblicke in kunsthistorische Praktiken, fachliche Netzwerke und Provenienzgeschichte bieten kann.
Chiara Roggendorf
Anmerkungen:
[1] Für eine umfassende Biografie Friedländers vgl. Elson 2016.
[2] Sowohl Max J. Friedländer als auch Marcel Fischer hielten das Gemälde für ein eigenhändiges Werk Cranachs d.Ä.. Dieter Koepplin ging später (1984) von einer sicheren Arbeit aus der Cranach-Werkstatt aus. Vgl: Kat. Schaffhausen 1985, 8.
[3] Digital Cranach Archive o.J.
[4] Digital Cranach Archive o.J.
[5] Der Hinweis geht zurück auf die freundliche Auskunft von Dr. Andreas Rüfenacht, Museum zu Allerheiligen, Schaffhausen.
[6] Fischer 1950.
[7] Droste/Mayer 2025, 29.
[8] Ebd., 28.
[9] Zu Paul Clemen: siehe Bonnet 2018 (mit älterer Lit.).
[10] Droste/Mayer 2025, 28–29.
Literatur:
Digital Cranach Archive
Digital Cranach Archive: Urteil des Paris, URL: https://lucascranach.org/de/CH_PTSS-MAS_A652/ [Abgerufen: 08.07.2025]
Bonnet 2018
Anne-Marie Bonnet: Paul Clemen (1866-1947). Namensgeber des Museums im Kunsthistorischen Institut der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, in: Roland Kanz: Das Kunsthistorische Institut in Bonn. Geschichte und Gelehrte, München 2018, S. 131–145
Droste/Mayer 2025
Hilja Droste & Gernot Mayer: Instituts- und Fachgeschichte im Spiegel der Fotografie. Die Fotosammlung des Kunsthistorischen Instituts der Universität Bonn, in: Rundbrief Fotografie, Vol. 32 (2025), Nr. 1, 22–34
Elson 2016
Simon Elson: Der Kunstkenner Max J. Friedländer. Biografische Skizzen, Köln 2016
Fischer 1950
Marcel Fischer: Untersuchungsbericht, Zürich, 24. Juni 1950, Expertise in den Akten der Peyerschen Tobias Stimmer-Stiftung, Schaffhausen
Lang et al. 1985
Paul Lang et al. (Hrsg.): Die Peyersche Tobias-Stimmer-Stiftung im Museum zu Allerheiligen, Schaffhausen, Zürich 1985