Doktorandinnen und Doktoranden können wieder Reisebeihilfen aus Mitteln der Stiftung Doktorhut und des allgemeinen Stiftungsfonds beantragen (Beträge im dreistelligen Bereich).
Dazu ist bis zum 27. Februar 2026 an den Geschäftsführenden Direktor ein Antrag mit folgenden Unterlagen zu richten: Skizze des Dissertationsprojekts (2 Seiten), Darstellung von Zweck und Umfang der zu fördernden Reisetätigkeit, Kostenplanung.
gez. Prof. Dr. Roland Kanz, Geschäftsführender Direktor