Studium & Praktikum mit Erasmus+

ERASMUS+
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Im Austauschprogramm Erasmus+ stehen Bonner Studierenden der Kunstgeschichte Studienplätze an 9 Partnerhochschulen in fünf europäischen Ländern zur Verfügung. Viele Studierende, die mit Erasmus+ im Ausland gewesen sind, zählen diese Zeit zu ihren wichtigsten Erfahrungen im Studium, die sie fachlich wie persönlich bereichert hat.

Unsere Erasmus+-Partnerschaften

Studienplätze für Bachelor- bzw. Masterstudierende (B.A. bzw. M.A.) sowie Doktorand*innen (Dr.) stehen in den folgenden Städten zur Verfügung:

Aarhus 

  • 2 B.A./M.A.

Amiens

  • 2 B.A./M.A

Glasgow

  • 2 B.A./M.A.

León

  • 2 B.A./M.A.

Lissabon

  • 1 B.A./M.A./Dr.

Paris

  • 2 B.A./M.A./Dr.

Parma

  • 4 B.A./M.A./Dr.

Rom

  • 4 B.A./M.A.

Turin

  • 3 B.A./M.A./Dr.

Aktuelle Ausschreibung ERASMUS+-Studium im Ausland

Ausschreibung für das Akademische Jahr 2024/2025

PDF

Fragen & Antworten zum Erasmus+-Programm

  • Vertiefung und Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen
  • Kennenlernen anderer kunsthistorischer Inhalte und Methoden an einer fremden Universität
  • Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum eine fremde Kunstlandschaft kennenzulernen
  • Kein Zeitverlust im Studium, im Gegenteil: Erasmus+-Semester können als Urlaubssemester verbucht werden und gehen somit nicht zulasten der Regelstudienzeit. Die im Ausland besuchten Veranstaltungen dagegen werden im Bonner Studium angerechnet.
  • Garantie auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen durch den Studienplan, der vor dem Auslandsaufenthalt aufgestellt wird.
  • Finanzielle Unterstützung: Der Auslandsaufenthalt wird von Erasmus+ mit einem Mobilitätszuschuß gefördert; zusätzlich gibt es weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, etwa indem Sie Auslands-BAföG beantragen (s. u.).
  • Knüpfen von Kontakten im Ausland

Vorausgesetzt, daß Sie beim Antritt des Auslandsaufenthaltes mindestens ein Jahr lang Kunstgeschichte studiert haben, steht es Ihnen frei, den Zeitpunkt zu wählen. Hinsichtlich der Struktur der Bonner B.A.- und M.A.-Studiengänge läßt sich jedoch allgemein empfehlen: Im Bachelorstudiengang fügt sich ein Auslandsaufenthalt nach dem 4. Fachsemester am besten in den Studienablauf ein; im Masterstudiengang nach dem 2. Fachsemester.

Sie können sich für das Wintersemester, das Sommersemester oder für ein ganzes Akademisches Jahr bewerben. Bitte erkundigen Sie sich aber im Vorfeld, welche Voraussetzungen an dem gewünschten Studienort bestehen. An manchen Universitäten werden die Veranstaltungen semesterübergreifend angeboten oder Veranstaltungen des Sommersemesters können nur besucht werden, wenn dafür im Wintersemester ein bestimmter Kurs absolviert wurde. Informationen hierzu können Sie auf den oben aufgelisteten Seiten der Partnerhochschulen finden.

Das Bonner Dezernat Internationales stellt zudem eine Reihe weiterer nützlicher und interessanter Informationen bereit, die Ihnen bei der Wahl des Studienortes im Ausland behilflich sein können.

Um am Erasmus+-Austauschprogramm teilnehmen zu können, ist es nötig, sich in einem regulären Verfahren um einen Studienplatz zu bewerben. Die Ausschreibung dazu erfolgt am Kunsthistorischen Institut stets am Ende des Kalenderjahres für das gesamte folgende Akademische Jahr. Die Bewerbungsfrist liegt in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (Anfang Februar).

Am Bewerbungsverfahren teilnehmen können alle an der Universität Bonn eingeschriebenen Studierenden, die zum Zeitpunkt ihres Erasmus+-Aufenthaltes das erste Studienjahr im Fach Kunstgeschichte abgeschlossen haben werden. Bewerber*innen müssen außerdem bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können, dass sie über zumindest basale Kenntnisse der Landessprache bzw. der Unterrichtssprache an der gewünschten Gastuniversität verfügen (s. u. "Welche Sprachkenntnisse sind nötig?").

Um die Chancen auf einen Erasmus+-Platz zu erhöhen, können Sie zusätzlich zu ihrem Hauptwunsch zwei weitere Partnerhochschulen als Zweit- und Drittwunsch angeben.

Bewerbungen sind möglich für ein Semester (Winter- oder Sommersemester) oder für das ganze Akademische Jahr. Bei einer Bewerbung nur für das Sommersemester ist zu beachten, dass wegen der je nach Zielland gegebenenfalls abweichenden Vorlesungs- und Prüfungszeiten Überschneidungen mit dem hiesigen Wintersemester entstehen können.


Innerhalb der anschließenden vorlesungsfreien Zeit erhalten die Bewerber*innen eine Nachricht, ob sie für das Austauschprogramm angenommen wurden.

Die Bewerbung muss folgende Bestandteile beinhalten:

  1. Anschreiben
  2. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  3. Lebenslauf mit Foto
  4. Transcript of Records bzw. Kopien der im Fach Kunstgeschichte bisher erworbenen
  5. Leistungsnachweise
  6. Sprachnachweise

Engagement und Leistungen im Studium sowie die persönliche Eignung sind die ausschlaggebenden Faktoren für eine erfolgreiche Bewerbung. Beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen sollten Sie sich Zeit nehmen, ein aussagekräftiges Motivationsschreiben zu verfassen (max. 2 Seiten). Der Notendurchschnitt sowie der Umfang der bisher erworbenen Kenntnisse in der Sprache der Gastuniversität sind ebenfalls ein Kriterium für die Platzvergabe. Nicht zuletzt sollten Sie auf eine korrekte sprachliche Form Ihrer Bewerbung achten.

Bereits bei der Bewerbung müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache der gewünschten Gastuniversität nachweisen. Fehlen sie, ist dies ein Ausschlusskriterium. Für die Bewerbung genügen zunächst Nachweise, aus denen hervorgeht, daß der/die Bewerber*in gute Grundkenntnisse in der betreffenden Sprache besitzt. Das kann das Abiturzeugnis sein, ein entsprechender Auszug aus dem Transcript of Records, Zertifikate von Sprachschulen, die Sie besucht haben, u. ä.

Wurden Sie für das Erasmus+-Programm nominiert, sollten Sie sich in der verbleibenden Zeit bis zum Antritt Ihres Auslandsaufenthalts intensiv bemühen, Ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen bzw. zu vertiefen. Das Sprachniveau, das von unseren Partnerhochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am Studium vorausgesetzt wird, liegt i.d.R. bei B 1 (Threshold) oder B2 (Vantage). Zum Profil dieser Sprachlevel-Stufen siehe das Common European Framework of Reference for Languages (CEFR).

Übersicht über das erforderte Sprachniveau an unseren Partneruniversitäten
(Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich die Angabe auf die Landessprache.)
 

Partneruniversität

Empfohlenes Sprachniveau

Aarhus

Dänisch B2; Englisch C1

Amiens

Französisch B1

Glasgow

Englisch B2

León

Spanisch B1, Englisch B1

Lisboa

Portugiesisch B1, Englisch B1

Paris

Französisch B2

Parma

Italienisch A2, Englisch B1

Turin

Italienisch B1, Englisch B1


* Sprachniveau muß bei Antritt des Studiums oder bereits zum Zeitpunkt der Registrierung bei der Partnerhochschule nachgewiesen werden

Unsere Empfehlungen zum studienbegleitenden und frühen Spracherwerb finden Sie hier.

Inhaltlich entscheiden Sie, welche Schwerpunkte Sie bei der Kurswahl an der Partneruniversität setzen. Wenn Sie sich Veranstaltungen für Ihr Bonner Studium anrechnen lassen wollen, sollten sie allerdings in einem thematischen Bezug zum Modul stehen, in dem die Anrechnung erfolgen soll, sowie ungefähr gleichwertig hinsichtlich Workload, Studien- und Prüfungsleistungen sein.


Nachdem Sie sich über das Kursangebot an der Partnerhochschule informiert haben und wissen, was Sie eventuell interessieren könnte, berät Sie die Erasmus-Fachkoordinator*in der Kunstgeschichte, welche Kurse Sie wählen können, so dass sich die Leistungen im Ausland in Ihr Bonner Studium optimal einfügen. Auf diese Weise stellen Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts ein Studienprogramm zusammen, das sogenannte Learning Agreement. Es beinhaltet eine Garantie, dass darin aufgeführte Veranstaltungen, sofern sie erfolgreich absolviert wurden, bei der Rückkehr wie vereinbart angerechnet werden.

Zwei Auflagen macht allerdings das Programm:

  1. Pro Semester sollte das Learning Agreement einen Gesamtumfang von 20-30 ECTS haben.
  2. Das Transcript of Records der Gastuniversität sollte am Ende des Auslandsaufenthalts mindestens 15 ECTS aufweisen.

Selbstverständlich sind Sie frei, daneben weitere Veranstaltungen zu belegen, die Sie aus reinem Interesse besuchen und sich nicht anrechnen lassen möchten.

Wenn Sie sich Kurse einer anderen Fachrichtung anrechnen lassen möchten, ist es nötig, mit dem/der Fachkoordinator*in des betreffenden Fachbereichs Kontakt aufzunehmen und sie/ihn nach der Anrechnungsmöglichkeit zu fragen. Ist dies erfolgt, kann die fachfremde Veranstaltung ins Learning Agreement aufgenommen werden.

Die Anrechnung der Leistungen, die Sie an der Partneruniversität erbracht haben, erfolgt durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Ein Formular dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. Um den Antrag fertigzustellen, vereinbaren Sie bitte mit dem Erasmus-Fachkoordinator einen Sprechstundentermin und schicken Sie ihm vorab das Formular, das Sie, soweit es Ihnen möglich war, ausgefüllt haben, sowie das Transcript of Records der Partneruniversität per E-Mail zu. Er wird es anschließend in der Sprechstunde mit Ihnen auf der Grundlage des Learning Agreements ergänzen. Wenn Ihr Transcript of Records weitere Studienleistungen enthält, die nicht Teil des Learning Agreements waren, können diese gegebenenfalls auch in den Antrag aufgenommen werden. Nachdem die Kustodin des Kunsthistorischen Instituts den Antrag überprüft und abgezeichnet hat, können Sie zum Prüfungsamt gehen, um die Verbuchung der Studien- und Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen.

Es ist üblich, daß sich die Studierenden für die Erasmus+-geförderten Auslandssemester an der Universität Bonn beurlauben lassen, d. h., diese Semester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Im Fall, dass Sie eine BAföG-Unterstützung erhalten, müssen Sie also nciht befürchten, durch einen Auslandsaufenthalt die Regelstudienzeit zu überschreiten.

Das Antragsformular zur Beurlaubung können Sie sich auf der Seite des Studierendensekretariats herunterladen.

BAföG-Empfänger (wie auch alle anderen Empfänger von Stipendien etc.) erhalten den normalen Erasmus+-Förderungssatz.

Bitte beachten Sie: Auch wer nicht durch das BAföG gefördert wird, kann sich um ein Auslands-BAföG bewerben!

Bitte legen Sie in prägnanter Weise dar, aus welchen Gründen Sie an der (den) gewünschten Partnerhochschule(n) studieren möchten. Beantworten Sie sich vor dem Verfassen etwa folgende Fragen:

  • Warum möchte ich in diesem Land und an dieser Universität studieren?
  • Welche Erwartungen knüpfe ich sowohl akademisch als auch persönlich an den Studienaufenthalt?
  • Welche fachlichen Schwerpunkte möchte ich an der Partneruniversität verfolgen?
  • Inwiefern lassen sich diese in meinen bisherigen Studienverlauf integrieren?
  • Welche Perspektiven für meinen späteren Berufsweg könnte mir der Auslandsaufenthalt eröffnen?

Geben Sie hier einen Überblick über Ihren bisherigen Bildungsweg. Falls Sie ein Praktikum, ehrenamtliche Tätigkeiten o. ä. absolviert haben, beschreiben Sie bitte in wenigen Worten, worin Ihre jeweilige Tätigkeit bestand.

Sollten Sie sich im Masterstudiengang bereits im 1. Fachsemester für ein Auslandsstudium bewerben wollen, können Sie selbstverständlich noch keine Studienleistungen nachweisen. In diesem Fall liegt umso größeres Gewicht auf dem Motivationsschreiben und Ihren Sprachkenntnissen.


Fragen & Antworten zum Erasmus+-Praktikum

Studierende und Doktorand*innen haben die Möglichkeit, sich ein Praktikum im europäischen Ausland vom Erasmus+-Programm fördern zu lassen. Anders als im Fall des Auslandsstudiums findet dazu am Kunsthistorischen Institut keine Ausschreibung statt. Da aber für die Praktikumsförderung nur beschränkt Mittel zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, frühzeitig Rücksprache mit dem Erasmus-Fachkoordinator über die Praktikumspläne zu halten.

  • Der Praktikumsplatz ist von den Studierenden bzw. Doktorand*innen eigenständig zu suchen. Das Kunsthistorische Institut übernimmt keine Vermittlungstätigkeit!

  • Im Gegensatz zum Erasmus+-Studienprogramm können Studierende bereits ab dem ersten Studiensemester gefördert werden.

  • Das Praktikum muss mindestens zwei Monate dauern. Die Förderungshöchstdauer beträgt 12 Monate.

  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das der berufspraktischen Qualifizierung dient.

  • Auch diejenigen, die bereits ein Erasmus+-gefördertes Auslandsstudium absolviert haben oder noch absolvieren möchten, können eine Praktikumsförderung erhalten. Voraussetzung ist aber, dass Studium und Praktikum sich zeitlich nicht überschneiden. Wie beim Studium kann grundsätzlich sowohl während des Bachelor- als auch während des Masterstudiums jeweils ein Auslandspraktikum gefördert werden.

  • Interessierte können sich spontan für eine Praktikumsförderung bei Dr. Hilja Droste bewerben.

  • Die dafür einzureichenden Unterlagen entsprechen denen, die auch für die Bewerbung um einen Erasmus+-Studienplatz nötig sind (s. o.). Ferner ist eine (informelle) Bestätigung der zukünftigen Praktikumsstelle über die Vergabe des Platzes beizufügen.

  • Im Motivationsschreiben sollte kurz umrissen werden, welches die Tätigkeitsbereiche während des Praktikums sein werden.

  • Die Auswahlkriterien entsprechen ebenfalls denjenigen des Verfahrens für das Auslandsstudium. Ein hinzukommendes Kriterium ist die Eignung des Praktikumsplatzes in Hinsicht auf die Inhalte des Fachs und seine Berufsfelder.

Eine Bewerbung muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums bei Dr. Hilja Droste eingegangen sein.



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Dr. Hilja Droste

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